Brandschutztipps Feuerwerke
Zum Jahreswechesl werden die Feuerwehren und der Rettungsdienst besonderst oft alarmiert, weil es zu Verletzungen oder Bränden durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörper gekommen ist. Beachtet man ein paar Hinweise und Tipps, steht dem schönen Jahresende und damit einem guten Jahresanfang nichts im Weg:
Unser Tipp:
- nur Feuerwerkskörper mit Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen und verwenden
- schon am Nachmittag entsprechende Bedienungsanleitungen durchlesen und die entsprechenden Vorbereitungen treffen
- Feuerwerkskörper getrennt von Zündquellen (Feuerzeug, Streichhölzer) aufbewahren
- Tischfeuerwerke auf einer brandfesten Unterlage (Stein, Glas) aufstellen und zünden
- in der Silvesternacht Fenster und Türen schließen
- einen Feuerlöscher oder einen Eimer mit Wasser griffbereit stellen
- angezündete Feuerwerkskörper die nicht explodiert sind, leigen lassen.
- Raketen nur von geeignetem Freigelände abschießen und auf sicheren Stand der Abschußrampe achten
- niemals auf Menschen oder Tiere zielen
Unterteilung der Klassen
Feuerwerkskörper Klasse I (für Kinder und Jugendliche)
Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter aufsicht abbrennen. Dies sind z.B. Bengalische Fackeln, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk.
Feuerwerkskörper Klasse II (nur für Erwachsene)
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur von Erwachsenen gekauft und gezündet werden. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien gezündet werden - niemals in Räumen.