1. Absicherung
Absicherung geht vor Hilfeleistung.
Zum Schutz der Unfallbeteiligten und zum Selbstschutz muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden.
- Das Warnblinklicht einschalten
- Die Sicherheits-Warnweste anziehen!
- Das Warndreieck gut sichtbar aufstellen:
(Sicht- und Verkehrsverhältnisse beachten!)
Auf Autobahnen: mind. 200 Meter vor der Unfallstelle;
Auf Überlandstraße: mind. 100 Meter vor der Unfallstelle;
Im Ortsgebiet: mind. 50 Meter vor der Unfallstelle.
2. Wenn nötig: Notruf tätigen
Euro-Notruf 112, Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144
Auf Autobahnen befinden sich etwa alle 2 km Notrufsäulen. Pfeile auf den Leitpflöcken zeigen an, in welcher Richtung sich die nächstgelegene Notrufsäule befindet. Einfach Klappe hochklappen, es meldet sich die Straßenleitzentrale. Für das Absetzen des Notrufes müssen die 5 “Ws” beachtet werden:
- Wo ist es passiert?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte?
- Welche Art der Verletzung
- Warten auf Rückfragen der Einsatzleitung.
3. Falls nötig: Erste Hilfe leisten, Unfallopfer betreuen
Bei der Erste Hilfe auf die richtige Lagerung des Verletzten achten und eine Unterkühlung verhindern. Dem Verletzten kommt das Warten auf Notarzt und Sanitäter ewig vor. Mit beruhigender Ansprache aufkommende Angst und Panik verhindern helfen.
4. Am Unfallort bleiben
Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort! Zuerst muss der Unfallhergang festgestellt werden. Zur Beweissicherung die Unfallspuren nicht beseitigen.
5. Unfall-Dokumentation
Bemühen Sie sich um Aussagen von Unfallzeugen. Wenn möglich, fotografieren Sie die Unfallszene.
6. Unfall-Bericht
Verwenden Sie den “Europäischen Unfallbericht”. Er sollte an Ort und Stelle von beiden Lenkern ausgefüllt und unterschrieben werden, er ist jedoch kein Schuldeingeständnis!
7. Polizei einschalten
Bei Unfällen mit Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol- oder Drogenbeeinflussung des Lenkers und Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen muss die Exekutive gerufen werden.